Gabelstapler-Führerschein

Fahrausweis für Flurförderzeuge

Die Lizenz zum heben!

Der Gabelstapler-Führerschein ist unabdingbare Grundlage zur Nutzung eines Flurförderzeuges.
Ohne diesen ist eine Nutzung von Gabelstaplern nicht zulässig. Dazu kommt noch eine verpflichtende, jährliche Unterweisung.

Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (vormals: BGG 925) der Berufsgenossenschaft muss jeder Gabelstaplerfahrer eine ausführliche Schulung mit einer theoretischen und einer praktischen Abschlussprüfung absolvieren.

Voraussetzung für den Staplerschein ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Auch muss die körperliche Eignung für das Steuern eines Staplers nachgewiesen werden.

Wir bieten Ihnen die gesamte Schulung – individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten – vor Ort an.
So sparen Sie Zeit und bares Geld!
Sprechen Sie uns an.

Inhalte der Schulung

Theoretischer Teil

  • Grundlagen (Normen und Vorschriften)
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Lasten
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln und -wege

Praktischer Teil

  • Einweisung am Flurförderzeug
  • Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001

Wir bieten Kurse nach individuellem Bedarf. Die Länge orientiert sich dabei vor allem am Erfahrungsstand der TeilnehmerInnen.
In der Regel erfolgen die Kurse ganztägig und werden mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung abgeschlossen.