Fahrausweis für Flurförderzeuge
Die Lizenz zum heben!
Die Lizenz zum heben!
Der Gabelstapler-Führerschein ist unabdingbare Grundlage zur Nutzung eines Flurförderzeuges.
Ohne diesen ist eine Nutzung von Gabelstaplern nicht zulässig. Dazu kommt noch eine verpflichtende, jährliche Unterweisung.
Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (vormals: BGG 925) der Berufsgenossenschaft muss jeder Gabelstaplerfahrer eine ausführliche Schulung mit einer theoretischen und einer praktischen Abschlussprüfung absolvieren.
Voraussetzung für den Staplerschein ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Auch muss die körperliche Eignung für das Steuern eines Staplers nachgewiesen werden.
Wir bieten Ihnen die gesamte Schulung – individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten – vor Ort an.
So sparen Sie Zeit und bares Geld!
Sprechen Sie uns an.
Theoretischer Teil
Praktischer Teil
Wir bieten Kurse nach individuellem Bedarf. Die Länge orientiert sich dabei vor allem am Erfahrungsstand der TeilnehmerInnen.
In der Regel erfolgen die Kurse ganztägig und werden mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung abgeschlossen.